Ratgeber

Wer zuerst beantragt, bekommt die guten Wochen?

Das Prinzip „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ ist einfach. Für die Verteilung knapper Urlaubswochen hat es aber Schwächen, die sich vermeiden lassen.

Stand: · 5 Min. Lesezeit

Kurz gesagt: Wer Urlaubsanträge nach Eingang bearbeitet, belohnt Schnelligkeit und nicht Bedarf, und so sichern sich häufig dieselben Personen die gefragten Wochen. Das Gesetz kennt keine Reihenfolge der Antragstellung, es verlangt die Berücksichtigung der Wünsche und eine Abwägung im Einzelfall. Eine feste Wunschphase mit einheitlicher Frist und einer Skala für die Stärke der Wünsche macht die Verteilung nachvollziehbarer.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Rechtliche Fragen sind im Einzelfall zu prüfen.

Wie das Verfahren aussieht

Im einfachsten Fall gilt: Die Urlaubsplanung fürs nächste Jahr beginnt an einem Stichtag, und wer zuerst einen Antrag stellt, bekommt die Wochen, die er möchte. Wer später kommt, nimmt, was übrig ist. Das Verfahren braucht keine Regeln, keine Abstimmung und keine Auswertung.

Warum es naheliegt

  • Es ist leicht zu erklären. Jeder versteht das Prinzip.
  • Es kostet wenig Zeit. Die Entscheidung fällt bei jedem Antrag einzeln.
  • Es wirkt neutral. Niemand muss Wünsche gewichten oder Gründe prüfen.

Warum es Probleme macht

Ein Praxisbeispiel aus einem Forum zeigt die Schwäche. Ein Leser von Ask a Manager schildert im April 2025 (US-Kontext) ein Verfahren, bei dem ab November für das Folgejahr nach „first come, first served“ vergeben wird. Seine Beobachtung: Dieselben Personen sichern sich die begehrten Zeiträume, Neue und Spätplaner bleiben übrig, und die Besetzung des Folgejahres ist im November noch nicht absehbar. Der Vorschlag dort: Wünsche rangieren lassen und die begehrtesten Zeiträume nicht an Frühbucher vergeben. Das ist die Schilderung eines Einzelfalls und keine Untersuchung.

Drei Schwächen lassen sich daraus ableiten:

  • Schnelligkeit ist kein Maß für Bedarf. Wer früh plant, hat nicht unbedingt den dringenderen Wunsch.
  • Der Vorsprung kann sich wiederholen. Bleibt das Verfahren gleich, haben dieselben Personen jedes Jahr dieselben Chancen auf die gefragten Wochen.
  • Die Besetzung ist früh nicht absehbar. Wer sehr früh genehmigt, legt Wochen fest, bevor klar ist, ob die Besetzung dann ausreicht.

Der rechtliche Rahmen

§ 7 Abs. 1 BUrlG regelt die zeitliche Festlegung des Urlaubs: Die Wünsche des Arbeitnehmers sind zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Das Gesetz nennt keine Rangfolge und keine Kriterien, und es erwähnt die Reihenfolge der Antragstellung nicht. Die zeitliche Festlegung ist dem Arbeitgeber vorbehalten, und er hat die Wünsche der Belegschaft und die betrieblichen Belange ausreichend zu berücksichtigen (BAG, Urteil vom 19. Februar 2019, 9 AZR 423/16).

Zu einem Verfahren nach Eingang der Anträge (dem sogenannten Windhundverfahren) wird hier keine gesicherte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts herangezogen. Die Recherche für diesen Ratgeber hat dazu keine gefunden. Es bleiben der Gesetzeswortlaut und die Abwägung im Einzelfall.

Zwei Hinweise aus der Rechtsprechung passen zum Thema Planung. Das Bundesarbeitsgericht hat im Vorabentscheidungsersuchen vom 7. Juli 2020 (9 AZR 245/19) festgehalten, dass das Bundesurlaubsgesetz dem Arbeitnehmer mit § 7 Abs. 1 und 2 ermöglicht, durch Urlaubswünsche, die sich auf das gesamte Urlaubsjahr beziehen können, über Erholungszeiträume zu verfügen, die längerfristig gestaffelt und geplant werden können. Und: Ein Recht, sich selbst zu beurlauben, besteht grundsätzlich nicht (BAG, Urteil vom 19. Februar 2019, 9 AZR 423/16). Wer die Wünsche für das ganze Jahr gebündelt erfasst, kommt beiden Gedanken entgegen.

Wo ein Betriebsrat besteht, ist außerdem zu prüfen, ob eine Regel über die Vergabe der Wochen zu den allgemeinen Urlaubsgrundsätzen gehört, bei denen er nach § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG mitzubestimmen hat, soweit keine gesetzliche oder tarifliche Regelung besteht. Ob das auch für ein Eingangsverfahren gilt, ist im Einzelfall zu prüfen. Hintergründe stehen im Ratgeber Urlaubsplanung rechtssicher.

Alternativen

AlternativePrinzipStärkeSchwäche
Feste WunschphaseAlle geben Wünsche in einem Zeitraum ab, erst danach wird entschiedenDer Zeitpunkt innerhalb der Phase spielt keine RolleBraucht eine Frist und Erinnerungen
Skala für die StärkeWünsche werden in Stufen angegebenWichtige Wünsche sind von beiläufigen unterscheidbarDie Stufen müssen allen erklärt werden
RotationDer Vorrang wechselt jedes JahrGleichbehandlung über mehrere JahreBraucht Aufzeichnungen aus den Vorjahren
Los bei GleichstandDas Los entscheidet, wenn Wünsche gleich stark sindUnparteiischSagt nichts über Bedarf
Gemeinsame OptimierungEin Verfahren betrachtet alle Wünsche zusammenViele Wünsche zugleich, Vorgaben bleiben feste BedingungenBraucht Software und Vertrauen in das Verfahren

Die Verfahren und ihre Stärken beschreibt der Ratgeber Fairness bei Urlaubskonflikten. Zum zeitlichen Ablauf einer Wunschrunde dient der Zeitplan mit Checkliste.

So geht Vacanza-hr damit um

Vacanza-hr bildet die Wunschrunde als eigene Phase ab:

  • Wünsche können nur abgegeben werden, solange der Plan in der Wunschphase offen ist. HR schließt die Phase, startet die Berechnung und veröffentlicht das Ergebnis nach der Prüfung.
  • Der Zeitpunkt, zu dem ein Mitarbeiter seine Wünsche abgegeben hat, wird gespeichert. In die Berechnung geht er nicht ein. Wer früher oder später abgibt, hat daher keinen Vor- oder Nachteil.
  • Wünsche gibt es in vier Stufen: egal, gern, wichtig, unbedingt. Wer keine Wünsche abgibt, gilt als „egal“.
  • Die Stufen zählen stark überproportional: Der Solver rechnet intern mit 1, 8 und 27 Strafpunkten für die Stufen 1 bis 3, also gewichtet er einen unbedingten Wunsch deutlich höher als einen Wunsch der Stufe „gern“. Die Berechnung betrachtet alle Wünsche gemeinsam und sucht den Plan mit der kleinsten Summe der Strafen, unter Einhaltung von Mindestbesetzung und Qualifikationen.
  • HR sieht während der Wunschphase, wer abgegeben hat und wer noch nicht.
  • Nach der Veröffentlichung sieht jeder Mitarbeiter je Wunschwoche, ob sein Wunsch erfüllt wurde.

Was Vacanza-hr nicht abnimmt

Die Wunschphase ersetzt keine Regel darüber, was bei gleich starken Wünschen gelten soll. Das kann Rotation, Dienstalter oder ein anderes Kriterium sein, und diese Entscheidung bleibt beim Betrieb. Vacanza-hr berücksichtigt keine Vorjahre, es gibt also keine automatische Rotation. Ob viele starke Wünsche je Person angemessen sind, legt der Betrieb fest, ebenso die Vergabe von Gewichten, falls er sie einsetzt, gegebenenfalls mit dem Betriebsrat. Die Planung erfolgt je Kalenderwoche, nicht je Tag. Eine Rechtsberatung ersetzt die Software nicht.

Quellen

  • § 7 BUrlG, § 87 BetrVG
  • BAG, Urteil vom 19. Februar 2019, 9 AZR 423/16
  • BAG, Urteil vom 7. Juli 2020, 9 AZR 245/19 (Vorabentscheidungsersuchen)
  • Praxisbeispiel aus einem Forum (kein Gericht, US-Kontext): „How can I make our vacation policy as fair as possible?“, Ask a Manager, April 2025

Textauszüge geprüft, Entscheidung im Einzelfall lesen. Keine Rechtsberatung.

Weiterlesen

Ist es zulässig, Urlaubsanträge nach der Reihenfolge des Eingangs zu bearbeiten?

Eine gesicherte Aussage des Bundesarbeitsgerichts zur Reihenfolge der Antragstellung wird hier nicht herangezogen. Maßgeblich sind der Wortlaut von § 7 Abs. 1 BUrlG und die Abwägung im Einzelfall: Die Wünsche sind zu berücksichtigen, es sei denn, dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, stehen entgegen. Ob ein Eingangsverfahren im Betrieb zulässig ist, ist im Einzelfall zu prüfen. Dieser Text ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.

Warum ist die Antragsreihenfolge als Verfahren problematisch?

Sie belohnt Schnelligkeit, nicht Bedarf. In einem Praxisbeispiel aus einem Forum (Ask a Manager, April 2025, aus den USA) sichern sich bei „first come, first served“ dieselben Personen die begehrten Zeiträume, Neue und Spätplaner bleiben übrig. Das ist eine Schilderung aus der Praxis, keine Studie.

Welche Alternativen gibt es zum Windhundverfahren?

Üblich sind eine feste Wunschphase mit einheitlicher Frist, eine Skala für die Stärke der Wünsche, Rotation über die Jahre, ein Losverfahren bei Gleichstand oder ein Verfahren, das alle Wünsche gemeinsam betrachtet. Jede Möglichkeit hat Stärken und Schwächen, die im Ratgeber zur Fairness bei Urlaubskonflikten verglichen werden.

Spielt es in Vacanza-hr eine Rolle, wer seine Wünsche zuerst abgibt?

Nein. Vacanza-hr sammelt die Wünsche in einer offenen Wunschphase, gerechnet wird mit den abgegebenen Wünschen. Der Zeitpunkt der Abgabe wird gespeichert, geht aber nicht in die Berechnung ein. Wer nichts abgibt, gilt als „egal“.

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